Du willst deine Fahrerkarte auslesen? Kein Problem. Dazu benötigst du lediglich die richtige Hardware und die dazugehörige Software. Damit kannst du die Fahrerkarte selbst auslesen und auswerten.
Das Beste: Es ist völlig legal, die Daten deiner Fahrerkarte mit eigener Software und einem geeignetem Lesegerät auf deinen PC oder Laptop herunterzuladen! Ein besonderer Vorteil ist der, dass du die Fahrerkarte jeden Tag auslesen kannst. Das hilft dir z. Bsp. nachzusehen, wie die letzte Schicht gelaufen ist und du kannst so die Ruhepausen und Lenkzeiten zukünftig besser planen.


Eine Fahrerkarte ist personengebunden. Das Speichermedium ist dein Eigentum, auf dem deine persönlichen Daten abgebildet werden. Somit ist deine Fahrerkarte nicht nur zum Auslesen von Polizei/ BAG und deinem jetzigen Arbeitgeber bestimmt.
Die Praxis sieht meist so aus, dass dein Chef oder Disponent dir nur die Verstöße auszugsweise präsentieren und du dich mit deiner Unterschrift zur Besserung bereit erklärst. Aber wenn wir jetzt einmal von keinem Vorsatz der Verstöße ausgehen, dann stellt sich doch im Nachhinein die Frage: Wie ist es vor ein paar Wochen genau zu diesen Verstoß gekommen?

Dazu zwei anschauliche Beispiele:

  • Die meisten digitalen Tachographen zeigen im Betrieb keine Arbeitszeitwarnung nach 6 Stunden (s. dazu auch ).
    Beschäftigung im Straßentransport
    Als Grund kann dafür sicher das Konkurrenzverhältnis zum deutschen Arbeitszeitgesetz angeführt werden.
  • Dein Lenkzeitblock kann dir z. Bsp. nach 45 Minuten augenscheinlich die Bereitschaftszeit im digitalen Tachographen als Ruhepause zurücksetzen und dir deine verdiente Ruhepause somit nehmen.

Du hast allerdings weiterhin die unabdingliche Pflicht, die Fahrerkarte zusätzlich spätestes alle 28 Tage bei deinem Arbeitgeber auslesen zu lassen. Denn meistens ist er der Halter der Fahrzeuge/Lkw. Dein Arbeitgeber hat wiederum die Pflicht, das Gerät, also deinen digitalen Tachograph spätestens alle 90 Tage z.Bsp. mit der Unternehmenskarte und einem Stick auszulesen. Innerhalb der 90 Tage kann er dies tun, so oft er möchte. Weiter hat er die Verpflichtung, dich als Fahrer auf deine gesetzlichen Verstöße hinzuweisen. Das ist auf die vom Gesetzgeber übertragende Eigenverantwortung zurückzuführen, der er nachkommen muss.

Sollte die zuständigen Behörden bei hausinternen Überprüfungen deines Unternehmens übermäßige Verstöße gegen die Sozialvorschriften feststellen, kann das mit einem Bußgeld für beide Seiten geahndet werden. Das bedeutet, dass du und dein Arbeitgeber „zur Kasse gebeten“ werden. Das wird dir und deinem Chef schon gar nicht gefallen.
Gesetzlich geregelt ist auch, dass ein Transportunternehmen die ausgelesenen Daten für ein Jahr archivieren muss, bevor diese zu löschen sind. Damit soll ein Datenverlust durch Überschreiben der „ältesten“ Daten verhindert werden.

Tipp 1: Die Fahrerkarte speichert nicht die zuletzt gefahrene Geschwindigkeit! Dies macht allein der Digitale Tachograph. Und das sehr genau!

Anzeige Geschwindigkeit

Tipp 2: Du solltest nach verkehrsrechtlichen Vorfällen bzw. Verstößen den digitalen Tachograph mit der Unternehmenskarte von deinem Arbeitgeber auslesen lassen. Nach 24 Lenkzeitstunden, egal wer den Lkw gefahren hat, werden die Daten der Geschwindigkeitsaufzeichnung durch Überschreiben automatisch gelöscht.

Fahrerkarte selbst auslesen

Das Wichtigste beim Auslesen deiner Fahrerkarte ist, dass die Software die Vorgaben der Kommission der Europäischen Gemeinschaften entspricht und beim Auslesen eine digitale Signatur (Kennung) zur Speicherung erzeugt.
Nachlesen kannst du das hier: Verordnung (EG) Nr. 1360/2002




Nur so stellst du sicher, dass die Daten deiner Fahrerkarte auch für dich gesetzeskonform auf deinem PC oder Laptop archiviert werden. Die digitale Signatur wandelt deine Daten in eine Urkunde um, die vor Gericht als Beweisstück anerkannt wird. Darüber hinaus findet diese Urkunde sogar beim Finanzamt zum Nachweis deiner Schichten in Verbindung mit den Arbeitszeiten und den Spesensätzen (Stundenzettel) Anerkennung.
Nach dem Auslesen der Fahrerkarte erhältst du folgende Informationen als Übersicht:
Verstöße-Ereignisse-Fehler-Kontrollen-Schichten-Tätigkeiten-Fahrzeuge-Länder-Sonderfälle

Restzeiten Fahrerkarte
Ein besonders wichtiger Punkt sind die hier die grafisch dargestellten Restzeiten.
Wie du dem Schaubild entnehmen kannst, wird eine Prognose der aktuellen Restzeiten deiner Fahrerkarte dargestellt.
Tipp: Immer auf die jeweiligen verbleibenden Zeiten achten.

Fahren ohne Fahrerkarte

Grundsätzlich darfst du nicht ohne Fahrerkarte Lkw fahren. Ist die Gültigkeit der Fahrerkarte abgelaufen, musst du den Fahrbetrieb einstellen. Denn du darfst nicht mit einer ungültigen Fahrerkarte Lkw fahren. Solltest du erst jetzt in einer solchen Situation mit dem Gedanken spielen, die Karte als defekt oder verloren zu melden (was ich dir nicht unterstelle), kann über das Kraftfahrtbundesamt jederzeit festgestellt werden, dass die Gültigkeit der Fahrerkarte zum Zeitpunkt der Meldung bereits überschritten war. Für jeden Tag, den ein Fahrer unberechtigt ohne Fahrerkarte fährt, wird für ihn ein Bußgeld in Höhe von 250,00 € und für den Unternehmer ein Bußgeld in Höhe von 750,00 € fällig.

Ausnahmen werden nur bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl gestattet. Dann ist das Fahren ohne Fahrerkarte bis maximal 15 Kalendertage erlaubt, ohne dass dies als Verstoß gewertet wird. Den Sachverhalt solltest du bei beim für dich zuständigen Straßenverkehrsamt – am besten sofort durch einen Anruf – melden. Eine Ersatzkarte ist spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen von dir persönlich bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt (Wohnsitz) zu beantragen.
Wurde deine Fahrerkarte gestohlen, ist dies umgehend bei der zuständigen Behörde (Polizei) in dem Land, in dem sich der Diebstahl ereignet hat, anzuzeigen.
Wenn du in einem der genannten Ausnahmefälle ohne Fahrerkarte unterwegs bist, hast du die folgende Vorgehensweise einzuhalten:

  1. Fertige zu Beginn der Fahrt einen Ausdruck aus dem digitalen Fahrtenschreiber an.
  2. Trage auf dem Ausdruck deinen Namen und die Nummer deiner Fahrerkarte oder deines Führerscheins ein. Bestätige die Angaben mit deiner Unterschrift.
  3. Am Ende deiner Schicht fertige erneut einen Ausdruck aus dem digitalen Fahrtenschreiber an, um die aufgezeichneten relevanten Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Arbeits- und Bereitschaftszeiten und Ruhezeiten zu dokumentieren. Auch hier sind wieder dein Name und die Nummer deiner Fahrerkarte oder deines Führerscheins handschriftlich hinzuzufügen. Die Angaben sind mit deiner Unterschrift zu bestätigen.

Diese speziellen Ausdrucke müssen zunächst für die nachweispflichtigen 28 Tage mitgeführt und anschließend in der Firma für 1 Jahr archiviert werden. Die Ausdrucke sind deshalb mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln!

Fahrerkarte beantragen

Für die erstmalige Beantragung einer Fahrerkarte benötigst du einen EU-Kartenführerschein, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis) und zusätzlich ein Passbild im Format 35 X 45 mm. Die Fahrerkarte erhältst du meist ausschließlich über die Ausgabestellen der Führerscheinstellen der Straßenverkehrsämter deines Wohnsitzes. Diese Ausgabestellen können aber je nach Bundesland sehr unterschiedlich sein. So sind es Institutionen wie der TÜV, die DEKRA, die Kreisverwaltung oder das Landratsamt, die diese Aufgabe übernehmen. Die Gültigkeitsdauer einer Fahrerkarte beträgt 5 Jahre.

Fahrerkarte verlängern

Eine Verlängerung für deine Fahrerkarte kannst du frühestens sechs Monate vor dem Ablaufdatum beantragen. Allerspätestens 15 Werktage vor dem Ablaufdatum muss die Beantragung erfolgen. In beiden Fällen wird dir aber die neue Fahrerkarte von deiner Straßenverkehrsbehörde erst kurz vor Ablauf deiner alten Karte ausgehändigt. Die abgelaufene Fahrerkarte kannst du nicht nur behalten, du musst diese in den folgenden 28 Tagen immer noch mitführen. Erst nach Ablauf dieser Zeit kannst du über die Fahrerkarte frei verfügen. Mit einer Ausnahme: Du darfst sie nie wieder in einem Lkw verwenden!
Tipp: Nicht vergessen, dass deine abgelaufene Fahrerkarte bis zur letzten Schicht (Verwendung) von deinem Unternehmen ausgelesen werden muss.




Die Bearbeitungsdauer bis hin zum Drucken der Fahrerkarte beträgt ungefähr zwei Wochen. Das kann von Amt zu Amt natürlich unterschiedlich ausfallen. Obwohl die Fahrerkarte im Aussehen immer gleich ist, fallen die Gebühren je nach Behörde leider unterschiedlich aus. Du kannst von rd. 35 – 45 Euro an Kosten ausgehen.
Fahrerkarte Stundenzettel

Stundenzettel

Die Fahrerkarte bringt uns im Digitalen Zeitalter einen großen Vorteil gegenüber den Stundenzetteln der Vergangenheit. Denn du kannst die digitalen Daten deiner Fahrerkarte, wie bereits erwähnt, als Nachweis für deine Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung nutzen.
Dazu brauchst du nur die Schichten (ggf. Länder) in deiner Software z. B. für den Zeitraum vom 01.01.2015 – 31.12.2015 auszuwählen. Anschließend speicherst du diese mit der digitalen Signatur (Kennung) in einer Exel-Datei. Die meisten Apps hierfür sind bei Google oder Microsoft zu finden und sind kostenlos erhältlich.

Möchtest du zusätzlich die Geo-Daten hinzufügen, empfehle ich dir ein Google Konto mit aktivierten Standortverlauf für dein Desktop. Hierbei ist zu beachten, dass du zusätzlich dein privates Smartphone mit aktivierten Standortverlauf dafür nutzt. Der Grund dafür ist der, dass du z. Bsp. bei Google deine Mobilnummer eintragen musst. Um die Funktion während einer Schicht im vollen Umfang zu nutzen, ist das WLAN einzuschalten und die Energie-Sparfunktion zu deaktivieren. Die einzelnen Geo-Daten musst du allerdings leider noch manuell für die Schichten nachtragen.