…..natürlich „Made in Germany“. Die Lkw-Maut wird erheblich ausgeweitet und erreicht neue Dimensionen. Bei der Einführung zum 1. Januar 2005 galt die Maut zunächst nur auf Autobahnen. Daraus wurde ein richtiges Schwergewicht, denn 4,5 Milliarden Euro jährlich verzeichnet der Bund als Einnahmen. Nun soll die Maut auch für Lastwagen gelten, die weniger als 12 Tonnen wiegen.

Maut-Änderung in Kraft getreten

Hinzu kommt noch, dass nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums die Abgabe für weitere 1000 Kilometer Bundesstraßen eingeführt werden soll. Damit will das Ministerium noch in dieser Wahlperiode zusätzliche Mehreinnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro erzielen. Bereits seit dem 1. Januar 2015 ist eine erste Maut-Änderung in Kraft getreten. Da die Zinslasten für Autobahnen und Bundesstraßen inzwischen geringer geworden sind, muss der Bund dies beim Berechnen der Gebühren berücksichtigen und die Einsparungen an die Nutzer weitergeben. Dies führt überwiegend zu sinkenden Mautsätzen, die nach Schadstoffausstoß gestaffelt sind.

Allerdings gibt es einen neuen Kostenfaktor, der in Rechnung gestellt wird: Die Luftverschmutzung durch LKW. Dennoch wird der Bund bis 2017 insgesamt fast eine halbe Milliarde Euro weniger einnehmen als bisher gedacht. Um dies auszugleichen, soll die Maut in diesem Jahr weiter ausgedehnt werden. So gibt es zum 1. Juli weitere 1100 Kilometer gebührenpflichtige Bundesstraßen. Das heißt also, auch wenn die Mautsätze für die Lkw-Branche gesenkt werden, werden nun aber auf weiteren Bundesstraßen mit autobahnähnlichem Standard Mautgebühren erhoben.

Ab dem 1. Oktober gilt die Mautpflicht dann auch für leichtere Lkws ab 7,5 Tonnen und nicht mehr wie bisher ab 12 Tonnen. Zur Zeiten der Einführung war der Sinn und Hintergrund der Lkw-Maut das Instandhalten unserer Straßen und Autobahnen. Doch im Alltag zeigt sich ein anderes Bild. So mussten wir Berufskraftfahrer und natürlich auch andere Verkehrsteilnehmer feststellen, dass innerhalb von wenigen Monaten fast alle Autobahnbrücken erneut Schäden aufweisen. Dies sehen wir meist an der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h für Lkw. Nun hat sich herausgestellt – und das überrascht jetzt wenig -, dass das Geld aus den Einnahmen der Lkw-Maut anscheinend nicht für die Instandhaltung des Verkehrsnetzes verwendet bzw. keine Rücklagen dafür gebildet werden.

 

Maut Gut 85.000 Lkws über 7,5 Tonnen werden mit den Änderungen zusätzlich Maut zahlen und Fahrten auf Autobahnen sowie Bundesstraßen beim Mautbetreiber Toll Collect buchen. Dazu ist das Nachrüsten einer sogenannten On-Board-Unit zur automatischen Maut-Erfassung erforderlich, die bereits in rund 800.000 LKWs vorhanden ist.

Bei der On-Board-Unit (OBU) handelt es sich um ein in den Fahrzeugen eingebautes Funkgerät, das Fahrzeugdaten – zum Beispiel Kennzeichen und Standort – an einen Transponder weitergibt. Die OBUs von Toll Collect besitzen einen Empfänger für ein GPS-Satellitenortungssystem, das von den USA betrieben wird. Mit diesem System lässt sich jederzeit die Position eines Fahrzeugs bestimmen. Darüber hinaus werden ein GSM-Modul und ein Speicher mit eingebaut. Somit lassen sich fahrzeugspezifische Angaben wie die Anzahl der Fahrzeugachsen, die Schadstoffklasse und das Kfz-Kennzeichen erfassen. Auch die Positionsdaten aller mautpflichtigen deutschen Autobahnen sind darin enthalten. Zusammen mit dem GPS-Signal errechnet die On-Board-Unit aus diesen Daten während der Fahrt die fällige Maut. Als Datenpaket gespeichert, werden diese Informationen nach Erreichen einer bestimmten Datenmenge per GSM-Modul in Form einer SMS an den Zentralrechner von Toll Collect gesendet.





Die OBUs von Toll Collect verbleiben im Eigentum der Firma und werden dem Benutzer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die im Zusammenhang mit diesen Geräten entstehenden Kosten wie für den Einbau (etwa 250 Euro), den Ausbau bei Vertragsende sowie entsprechende Folgekosten (An- und Abfahrt, Standzeit) muss der Fahrzeughalter, wie sollte es auch anders sein, selbst tragen.

Die Branche mahnt

Drei Neuerungen innerhalb eines Jahres, die dreimal Aufwand für Kalkulationen und Preisanpassungen bedeuten, sind für das Gewerbe durchaus nachteilig. Dies gab auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung nach dem Kabinettsbeschluss im November zu bedenken. Außerdem wurde angeführt, dass „mautbedingte Mehrkosten” letztlich an die Verbraucher weitergegeben werden müssen und Verteuerungen mit sich bringen. In diese Richtung geht auch die Reaktion des Verbandes der Automobilindustrie. Dieser mahnte, die Belastungsschraube nicht zu überdrehen. Von der Ausweitung seien vor allem deutsche Spediteure und weniger Konkurrenten aus dem Ausland betroffen. Ganz anders die Bundesregierung, die ganz ausdrücklich nicht mit Auswirkungen auf das Niveau der Verbraucherpreise rechnet.

Die Maut soll flächendeckend werden

Die Bundesregierung plant weiter. So ist es ein Ziel, die LKW-Maut 2018 auf das gesamte Netz der Bundesstraßen auszudehnen. Diese Großoperation bedeutet, dass 39.000 Kilometer vor dem Ablauf des gerade bis Sommer 2018 verlängerten Vertrages mit dem Mautbetreiber Toll Collect zu erfassen sind. Dann ist noch unabhängig davon das schwelende, schier endlos erscheinende Schiedsverfahren, an dem auch die Unternehmen Daimler und Telekom beteiligt sind. Der Bund beansprucht satte sechs Milliarden Euro für den verspäteten Start des satellitengestützten Mautsystems im Jahr 2005. Und zu guter Letzt die „Mautlücke”: Kommt die PKW-Maut wie derzeit beraten, dann wären (vorerst) nur Kleinlaster zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sowie Busse „mautfrei“ auf den Bundesfernstraßen unterwegs.

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