Voranstellen möchte ich, dass es sich um meine Meinung handelt. Meiner Meinung nach sind nämlich die Gegner der Gigaliner schlecht informiert. Und so hat sich auch in den Medien ganz schnell der Begriff „Monstertruck“ verbreitet und wird gerne verwendet. Dies ist nun einmal die Freiheit, die sich die Presse herausnimmt.
Definition für Monstertruck
Wenn wir bei Wikipedia die Definition für „Monstertruck“ aufrufen, finden wir folgendes: „Ein Monstertruck ist ein modifiziertes Fahrzeug, in der Regel ein Geländewagen, Pickup oder Van, das durch übergroße Reifen und hohe Motorleistung auffällt…… … Beim Freestyle fahren die Trucks frei durch die Halle. Dabei springen die Trucks, machen Wheelies (Fahren auf den Hinterrädern) und zerstören Busse, Wohnwagen, Autos, kleine Yachten, Schiffscontainer, Kleinbusse etc….“ (Quelle: Wikipedia)
Der Begriff hat demnach einen ganz anderen Ursprung und der Begriff „Monster-„ ist von vornherein negativ belegt.
Und hier noch ein Bildchen zu dem kleinen Spielzeug:

Kritiker ohne Zeitgeist
Ich denke, die Kritiker der Gigaliner übertreiben bewusst, weil ihnen der technische Sachverstand fehlt. Hinzu kommt eine mangelnde Flexibilität, Standesdünken und Verharren in alten Positionen – es fehlt ihnen einfach an Zeitgeist.
Es mag sein, dass die Evolution an ihnen vorbeigegangen ist. Wahrscheinlich waren es vor langer Zeit genau diese Leute, die sich gegen die Erfindung des Rades gestellt haben, um zu verhindern, etwas einfach gut von A nach B zu transportieren. Es hätte ja eine Innovation, eine Erleichterung der ohnehin schwierigen Transportwege sein können.
Fundstücke im Netz:
welt.de – Vor den Gigalinern muss niemand Angst haben welt.de – Umstrittener Gigaliner überrascht im Praxistest spiegel.de – Gigaliner soll auch ins Ausland fahren dürfen
Gigaliner im Detail
Allgemein gilt erst einmal festzustellen, dass das Gesamtgewicht bei allen möglichen Kombinationen bei 40 Tonnen liegt. Weiterhin ist Fakt, dass jeden Tag, zumeist in der Nacht „Schwertransporte“ auf unseren Straßen fahren. Das Gesamtgewicht beträgt nicht selten bis zu 120 Tonnen.
Nicht zu vergessen die Überlängentransporte. Hier sind Transporte mit einer Länge von bis zu 80 m unterwegs.
Natürlich sind diese Transporte mit einer Fahrwegs-Bestimmung und Sondererlaubnis unterwegs.
Und genau dies könnte für die Gigaliner ähnlich umgesetzt werden!
Es geht bei dieser ganzen Thematik nicht darum, Gigaliner in eine Stadt, vielleicht sogar in eine Fußgängerzone, zum Be- und Entladen fahren zu lassen. Daran besteht überhaupt kein Interesse. Es geht vorrangig darum, solche Transporte z. Bsp. Industriegebiete oder Speditionshöfe anfahren zu lassen.
Eine Auswahl der möglichen Fahrzeugkombinationen
EuroCombi (Lang-Lkw) und die „möglichen“ Fahrzeugkombinationen (hier die drei meist diskutierten möglichen Fahrzeugkombinationen):
Variante A, auch als A-Train bezeichnet. In Europa bzw. im europäischen Wirtschaftsraum ist diese Variante, die an einen herkömmlichen Gliederzug mit einem etwas länger erscheinenden Anhänger erinnert, die am häufigsten anzutreffende Kombination.
Gebildet wird der A-Train aus einem Motorwagen mit einem festen Aufbau oder einer Wechselbrücke. Angehängt wird ein Sattelauflieger mit luftgefederten Tandem- bzw. Doppelachs-Dolly.
Der dreiachsige Motorwagen und der lange Radstand der angehängten Kombination aus Dolly und Sattelauflieger bewirken, dass die Fahrstabilität gegenüber anderen Varianten herausragt. Das Fahren und das Rangieren hingegen läßt sich durchaus mit den 18,75 m langen Gliederzügen vergleichen.
In Deutschland werden strenge Anforderungen an die Kurvenlaufeigenschaften durch den BOKraft-Kreis (§ 32 d StVZO) gestellt. Strengere Anforderungen als z. Bsp. in Schweden. Um zu vermeiden, dass bei der Verwendung eines starren Dolly der innere Kreisradius des BOKraft-Kreises (in D 5,30 m, in Schweden 2,00 m Innenradius) überfahren wird, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Sowohl durch mechanisch lenkbare als auch durch ähnliche elektronische Dolly-Systeme, kann der Auflieger auf einen größeren Kurvenradius durch die Kreisfahrt geführt werden. Damit ergeben sich kaum noch Unterschiede zu einem normalen Lastzug.
Diese Nutzfahrzeug-Kombination wird zurzeit in sechs deutschen Bundesländern als befristeter Versuch mit einer Sondergenehmigung erprobt. Es ist schone eine sehr aufwändige und kostenintensive Angelegenheit, um aus den einzelnen Elementen von Motorwagen und Sattelauflieger Kombinationen mit EuroCombi-Abmessungen zu erreichen. Hinzu kommt der „satte“ Kaufpreis für den benötigten Dolly. Dieser liegt derzeit bei ca. 17.000 Euro.
Bereits im Jahr 2006 wurde ein sehr großer Kraftfahrzeugzug auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) von dem Fahrzeugwerk Krone unter der Bezeichnung „GigaLiner“ vorgestellt.
Nur wurde hier ein kleines Problem übersehen. Ein Problem, das in der Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVZO) schon vor langer Zeit geregelt wurde:
§ 34 Achslast und Gesamtgewicht Absatz (8) Bei Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen darf das Gewicht auf der oder den Antriebsachsen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht weniger als 25 Prozent des Gesamtgewichts des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination betragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html Der Absatz ist ganz weit unten zu finden!
In der Variante A, haben wir eine Antriebsachse und eine Nachlaufachse.
Den aktuellsten Studien zufolge wurden Gigaliner bei „normalen“ Bedingungen getestet. Anschließend sollten die Fahrer dazu Fragebögen ausfüllen. Abgefragt wurden also nur Fragen zu persönlichen Empfindungen, zum Fahrgefühl bei Regen, bei Seitenwind und Kurvenfahrten o. ä.
Was wurde nie gefragt? Die Bedingungen bei Straßenglätte!
Was hat das mit der Antriebsachse zu tun? Jeder von uns kennt es: Ein leichter Motorwagen und ein schwerer Anhänger sind im Winter bei Straßenglätte meist nicht fahrbar. Das bedeutet folglich, jeder von uns wird bei Straßenglätte seine Ladung und Gewicht auf die Antriebsachse positionieren, also den „Lastverteilungsplan“ dementsprechend gestalten
Fazit: Auf Autobahnen wie z. Bsp. der A3 – zwischen Köln und Frankfurt – wird diese GigaLiner-Kombination im Winter scheitern. Wenn man uns hingegen damit von März bis Oktober fahren lässt, werden wir sicher gut mit dieser Fahrzeugkombination rangieren können.
Die B-Variante. Diese Variante zeichnet sich durch geringe Umbaumaßnahmen aus. Mithilfe der Anhängerkupplung am Sattelauflieger, wird an einen herkömmlichen 16,50 m langen Sattelzug, ein Doppelachs-Anhänger mit starrer Deichsel angehängt. Schon haben wir diese EuroCombi-Variante, bestehend aus einer Standard-Sattelzugkombination, also Sattelzugmaschine und Trailer (Auflieger) sowie einem angekoppelten Tandem-Anhänger.
Diese Variante ist in Europa und im europäischen Wirtschaftsraum wahrscheinlich am zweithäufigsten anzutreffen. Auch wenn die Rangierbarkeit den größten Nachteil ausmacht, Fahrstabilität und die weiteren Fahreigenschaften nicht die Werte der A-Variante erreichen, sind hier die geringeren Mehrkosten als entscheidender Faktor zu sehen.
Variante C. Diese sehr innovative und durchdachte Variante besteht aus einer Sattelzugmaschine mit zwei Sattelaufliegern. Dadurch, dass der erste Auflieger als Wechselrahmen-Chassis hinter der Zugmaschine über eine fest verbaute zweite Sattelkupplung verfügt, wird diese Kombination erst möglich gemacht. Der zweite Sattelauflieger kann dann baulich identisch mit einem herkömmlichen Auflieger sein. Diese Fahzeugkombination überzeugt als fahrdynamischer stabiler, doppelter Sattelzug. Hinzu kommt ein gutes Kurvenfahrverhalten des zweiten Aufliegers.
Diese EuroCombi-Variante wird auch B-Train, B-Douple oder Super-B genannt. Die Abbildung zeigt eine in Skandinavien eingesetzte Kombination. Nehmen wir mal eine Achse an der Zugmaschine und eine am Dolly weg, so kommen wir auf die 40 Tonnen Gesamtgewicht in dieser Kombination. Eine solche Kombination wird im Nachbarland bereits eingesetzt. Es ergeben sich viele pragmatische Vorteile, die im alltäglichen Job sehr nützlich sein können.
Hier, im Video:
Quelle: Tracon Ecocombi LZV Inschuifbare combitrain voor GVT – youtube
Bildnachweis: Gigaliner Langer LKW auf der Autobahn © Marco2811-Fotolia.com
Cartoon Monster Truck © Mechanik – Fotolia.com
Äh, Sorry,
Wikipedia zitieren, schön und gut – dann aber auch den richtigen Artikel – dass Monstertrucks irgendwelche „Spielzeug- und Actionorientierten Fahrzeuge“ sind, weiss jedes Kind.
Der RICHTIGE Wikipedia Artikel ist dieser hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/EuroCombi
Und was sehen wir da gleich im ersten Abschnitt?
Na? Richtig – und zwar das Gesamtgewicht:
—
…eine lange LKW-Kombination mit bis zu 25,25 m Fahrzeuglänge und bis zu 60 t (bundesweiter Feldversuch in Deutschland 44 t) Gesamtgewicht…
—
So, und da wir aktuell noch EU haben, wird von einer Harmonisierung ausgegangen.
Das bedeutet, dass die zulässigen Werte bei uns angehoben werden dürften, und nicht die EU-ausländischen Werte *abgesenkt* werden. (oder willst du im grenzüberschreitenden Verkehr dann die Hälfte der Ladung runterkippen?)
Da du ja auch EU & Jura Spezialist bist, weißt du ja, dasss ggf. EU-Recht das DE/Bundesrecht aushebeln wird.
Zu ergänzen wäre noch, das das zulässige Gesamtgewicht eines Standardzuges für den Kombiverkehr bereits vor Jahren schon angehoben wurde.
Das bedeutet, das wir heute schon mit einem Standardzug im Kombiverkehr (150km Umkreis Luftlinie) von dem an- oder abzufahrenden Hafen, bzw., Bahnhof, schon heute mit einem zulässigen Zuggesamtgewicht von 44to fahren dürfen.
(StVZOAusnV 53)
Daher auch die 44to im zulässiges Gesamtgewicht des EurCombi im deutschen Feldversuch.
Auch die zulässige Gesamtlänge von 18,75m (Lastzug Eigenlänge) bei einem Gliederzug, darf durch überstehende Ladung bereits heute schon 20,75m betragen. Das sind gerade einmal 4,50m weniger, wie die Eigenlänge bei ein EuroCombi. Auch wenn eine überstehende Ladung von mehr als 1,50m die Transportstrecke auf max. 100km (Luftlinie) begrenzt, so darf man bis 1,50m (Zuggesamtlänge Gliederzug 19,25m, 6m weniger als der Eurocombi) ohne jegliche Auflage fahren.
Auch für das Fahren mit einem EuroCombi (A-Train) im Winter, gibt es inzwischen technische Verbesserung. So kann man heute, die Liftachse des LKW und die erste Achse des Dolly, so über die Luftfederung ansteuern (ähnlich wie die bereits bewährte Anfahrhilfe) das die Antriebsachse immer ausreichend Gewicht trägt. Hierdurch wird auch Gewicht vom Dolly/Sattelanhänger auf die Antriebsachse übertragen.
Dies ist wirtschaftlicher und erzeugt mehr Vortrieb, als den EuroCombi (A-Train) mit 2 Antriebsachsen auszurüsten.
Zudem ist das montieren einer Schleuderkette (Antriebachse) bei einer solchen Fahrzeugkombination ein echter Vorteil.
In Sachen Fahrzeugtechnik und Witterungsverhältnisse ist beim EuroCombi jedes Problem schnell und einfach zu lösen.
Und aus eigener Erfahrung würde ich sagen, das man die Fahrstrecken eines 40-44to Standardzuges, zu 80% bis 90% auch mit einem Eurocombi bedienen kann.
Das bezieht sich auch auf die Parkplätze an den Autobahnen, und die anzufahrenden Firmen.
Das einzige, wirkliche Problem bei einem Eurocombi wird leider immer vergessen.
Und das ist, was für Fahrer, werden zu welchem Lohn auf diese Lang-LKW gesetzt und was ist mit dem Wegfall von Arbeitsplätzen?!
Ein EuroCombi, darf den Transportpreis des LKW nicht weiter verbilligen, denn das wäre sehr schlecht.
Der Preis pro Tonne, bzw. pro Volumen müsste dann per Mindestfrachtpreisgesetz wieder vernünftig geregelt sein.
Auch Dumpinglöhne, wie sie in der Branche üblich sind, müsste hier ein Ende finden.