Kapitel 1: Lenk und Ruhezeiten – die Wahrheit

Dieses Thema beschäftigt uns alle und es wird sehr viel darüber diskutiert. Bevor wir uns mit der Realität und dem was tatsächlich Praxis ist befassen, erst mal zu Beginn ein Link und ein Auszug zum Thema zur Arbeitszeitgestaltung:

https://goo.gl/eHN8Rz

• Auszug aus dem Text: eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Sie kann bis zu 60 Stunden betragen, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von vier Monaten 48 Stunden nicht übersteigt. Für das fahrende Personal werden die Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern zusammengerechnet. Der betreffende Mitarbeiter hat seinen Arbeitgeber über die bei einem anderen Arbeitgeber geleistete Arbeitszeit zu unterrichten: • neben den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über die Ruhepausen die Verpflichtung zu einer Ruhepause nach sechs Stunden Arbeit, • eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern auf höchstens zehn Stunden innerhalb von 24 Stunden. • Aufzeichnung der Arbeitszeiten und die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass der Arbeitgeber einen Abdruck der Richtlinie sowie der maßgeblichen innerstaatlichen Rechtsvorschriften an geeigneter Stelle im Betrieb aushängt. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, über die Arbeitszeit des fahrenden Personals Buch zu führen und diese Aufzeichnungen mindestens ein Jahr lang aufzubewahren.

Zur Verdeutlichung möchte ich mal den ersten Punkt übersetzen: Eine Arbeitszeit für Fahrpersonal gibt es, aber diese wird bestimmt durch die Ruhezeiten!

Ausnahmen und Wochendurchschnitt

Der Haken liegt in den Ausnahmen, die hier sogar im gleichen Satz beschrieben werden. Es ist die Rede von 48 Stunden in der Woche – schön und gut – aber es geht auch bis zu 60 Stunden. Es geht nämlich um den Wochendurchschnitt und das erklärt alles, oder? Ein Beispiel wie das mit den Durchschnittswerten so ist: „Wenn ich mit dem Kopf auf der Herdplatte liege und mit den Beinen im Kühlschrank – dann habe ich am Bauchnabel eine Durchschnittstemperatur von 22 Grad…. Nur an den Enden wird es unangenehm.“ Tipp: Den Wochendurchschnitt der letzten 4 Monate kann man nur mit Hilfe einer eigenen Software kontrollieren.

Digitaler-Tachograph3

Alternativ dazu kann man sich auch kontrollieren lassen.




Schichtzeiten und Fahrerkarten

Natürlich hat der Arbeitgeber die Pflicht die Schichtzeiten aufzuzeichnen. Wie allgemein bekannt, geschieht dies über den Fahrerkartendownload. Wir müssen jeweils spätestens in einem Zeitraum von 28 Tagen in dem für uns bereitgestellten Fahrerkartenlesegerät die Daten downloaden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers müssen diese Daten ausgehändigt werden. Das ist gesetzlich geregelt. Zudem sind nach § 4 Abs. 3 Satz 6 Fahrpersonalgesetz die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten ab dem Zeitpunkt des Kopiervorganges ein Jahr zu speichern.

Die Software rechnet also immer mit den letzten 4 Monaten. Und genau das ist der Punkt. Denn hier können die Arbeit/Fahrzeiten „schön“ gerechnet werden. Wie ist das möglich? Es liegt ganz einfach an der Software. Die Software rechnet die Feiertage oder Urlaub in Minusstunden um! Was heißt das in der Konsequenz? Es ist kein Problem 60 Stunden in der Woche zu arbeiten – wenn in der Woche zuvor ein Feiertag war oder wir Urlaub hatten.

Jeder hat ein Kartenlesegerät (Software). Der Chef hat es, die Polizei und BAG haben es… Und wir natürlich auch.

Lenkzeiten, Ruhezeiten und Gesamtarbeitszeit

Zu den Arbeitszeiten kommen noch die Lenkzeiten. Arbeitszeit plus Lenkzeit ergibt die eigentliche gesamte Arbeitszeit. Pausen und Arbeitsbereitschaft hingegen gehören nicht zur Arbeitszeit!

Somit kommen wir zu den Ruhezeiten: “Die regelmäßige tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden. Dauert sie mindestens 9, aber keine 11 Stunden, handelt es sich um eine reduzierte tägliche Ruhezeit. Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Der 24-Stunden-Zeitraum braucht nicht mit dem Kalendertag identisch zu sein. Die tägliche Ruhezeit kann dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt werden, ohne dass die verkürzte Zeit nachgeholt werden müsste. Die ungekürzte tägliche Ruhezeit kann in zwei Teilen genommen werden („Splitting“), wobei der erste Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Die Einhaltung dieser Reihenfolge ist verbindlich.“ (Quelle Wikipedia)

Zur Erklärung der Ruhezeiten

Ein Tag hat auch in unserer Branche 24 Stunden. Wenn wir von den 24 Stunden 11 Stunden abziehen, ergibt dies 13 Stunden Schichtzeit. Wenn wir jedoch von den 24 Stunden lediglich 9 Stunden abziehen, dann ergibt dies 15 Stunden Schichtzeit. Wenn bei 5 Tagen zweimal in einer Woche die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt wird, ergibt dies insgesamt 63 Stunden Schichtzeit. In der zweiten Woche wird die Ruhezeit einmal auf 9 Stunden verkürzt. Somit ergeben sich 57 Stunden Schichtzeit. Eben die Doppelwoche! Die Schichtzeit besteht also aus Arbeitszeit, Pausenzeit und Bereitschaftszeit.

Beispiel erster Wochentag : 6.00 Uhr Arbeitsbeginn.                                                                                               Lenkzeit: gesamt mit den vorgeschriebenen Pausen von innerhalb 41/2 Stunden/ gesamt 6 Stunden angenommen. Arbeitszeit: gesamt 5 Stunden 30 Minuten angenommen. Bereitschaftszeit: 3 Stunden 30 Minuten angenommen. Die gesamte Schichtzeit beläuft sich somit auf 15 Stunden!. Das bedeutet, dass um 21.00 Uhr die Schichtzeit endet und somit Feierabend für diesen Tag ist.

Da die Ruhezeit für den nächsten Arbeitstag auf 9 Stunden verkürzt wird, bedeutet dies, dass am nächsten Tag wieder um 6.00 Uhr ein Arbeitsbeginn möglich ist.

Die Lenkzeit für Berufskraftfahrer wird vorgegeben

Berufskraftfahrer dürfen nur 4 Stunden und 30 Minuten fahren! Diese Lenkzeit summiert sich, gleich ob ohne Unterbrechung gefahren oder zum Beladen oder Entladen gestoppt wird. Nach 4 Stunden und 15 Minuten wird die Lenkzeit als Warnung im Tachograph angezeigt. Dahingegen wird die vorgeschriebene 30 Minütige Pause nach dem Arbeitszeitgesetz nicht angezeigt.

Muss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm nach § 4 ArbZG eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden, muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden – als 15, 30 und 45 Minuten. Länger als sechs Stunden nacheinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. (Quelle Wikipedia)

Tipp: Innerhalb der ersten 6 Stunden einer Schicht, einmal 15 Minuten und 30 Minuten Pause einstellen/machen. (oder 45 Minuten am Stück)

Dies setzt auch die Lenkzeit auf 0,0 zurück und wir verstoßen nicht gegen das Arbeitszeitgesetz! Sehr gerne wird man auch dafür zur Kasse gebeten.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Zeittaktung des digitalen Tachographs

Zur Zeit gibt es noch zwei Sorten digitaler Tachographen. Die älteren Modelle erfassen bereits nach 5 Sekunden die Lenkzeit. Bis zu 45 Minuten Lenkzeit pro Schicht gehen hier verloren. 45 Minuten also, die wir gar nicht gefahren sind. Je mehr Stopps gemacht werden, umso höher summiert sich die Lenkzeit. Wenn wir das mal auf das Jahr hochrechnen, kann eine ganze Arbeitswoche zusammen kommen. Eine Arbeitswoche, die digital erfunden wurde!

Beim neuen digitalen Tacho bestimmt die längste Aktivität innerhalb einer Minute was aufgezeichnet wird. Die sog. Ein-Minutenregel! Bewegen wir unseren Lkw innerhalb einer Minute maximal 29 Sekunden, zeichnet der neue digitale Tacho nur die Arbeitszeit auf.

EU-Verordnung 1266/2009:

Tipp: Bei einer Kontrolle durch Polizei und BAG wird auch gerne bei geringen Verstößen der Lenkzeitüberschreitung (z. B. 10 Minuten) zur Kasse gebeten. Gerade bei den älteren Geräten ist darauf hinzuweisen! Die Versionsnummer befindet meist in der Druckerschublade. Ab Release 1,4 ist es ein neues Gerät. (z. B. VDO)




Nachtrag der Tätigkeiten

Wie allgemein bekannt sein wird, ist der manuelle Nachtrag der Tätigkeiten Pflicht. Das gilt natürlich nur, wenn wir unseren LKW z. B. über das Wochenende zusammen mit der Fahrerkarte verlassen. Genau dann ist insbesondere der Nachtrag der Ruhezeit ungemein wichtig. Da wir Berufskraftfahrer auch nur Menschen sind, kann uns hierbei auch mal ein Fehler unterlaufen. Das Fatale ist nämlich, dass ein Tippfehler bereits ausreicht. Wir müssen unbedingt darauf achten, dass das Stuhl/Bettsymbol zum Nachtrag der Ruhe/Wochenruhezeit eingestellt ist. Wird darauf nicht geachtet und man trägt die Arbeitszeit nach, sieht der Bildschirm nach Auslesen der Fahrerkarte wirklich übel aus. Die Software rechnet mit solch utopischen Lenkzeit- und Arbeitszeitüberschreitungen, dass sogar alt gediente Kontrollbeamte erschaudern. Denkt daran, dass der manuelle Nachtrag im Nachhinein nicht mehr zu ändern und zu korrigieren ist!

Tipp: Wichtig ist für uns ein Beleg dafür, dass wir fälschlicherweise „Arbeite“ anstatt „Ruhezeit“ im Tacho eingegeben haben!

Wie kann so ein Beleg aussehen? Einfach schriftlich niederlegen was, wann und wo passiert ist. Also einen manuellen Nachtrag, der Anfang und Ende, Ort, Datum und Unterschrift enthält, schriftlich anfertigen. Um ganz sicher zu gehen, bietet es sich an, hiervon einen Ausdruck zu machen und diesen mitzuführen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Fortsetzung folgt…

Die Fahrerkarte

Bildnachweis: Zeitdruck © MacX – Fotolia.com

              Yellow delivery keyboard key cargo business background © cienpies – Fotolia.com