Was bedeutet diese Schlüsselzahl 95 im Führerschein?

Ohne Eintragung der Zahl 95 im Führerschein ist man zukünftig interessanterweise „privat“ unterwegs und nicht mehr „gewerblich“! Nur wer fährt schon „privat“ mit einen 40 Tonnenzug durch die Gegend und macht einen schönen Ausflug?

Stichtag für uns Berufskraftfahrer LKW ist der 10.09.2014.    

Also ab dem 11.09.2014 wird unterschieden zwischen „privaten“ und „gewerblichen“ Fahrten! Die gesetzliche Grundlage für eine solche Maßnahme findet ihr im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Mit dem Gesetz wurde eine EU-Richtlinie in deutsches Recht übernommen. Diese Vorschrift verschafft den EU-Staaten eine gesicherte Einnahmequelle zu unseren Lasten.

 

Geld für die Eu Finanzspritze für die EU

 

Berufskraftfahrer und Weiterbildung

Ziel des BKrFQG ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Umweltschutzes durch zusätzliche Qualifizierungen. Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C o-der CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht.

In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden. Eine erste Weiterbildung ist,  zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Klickt hier: Bundesamt für Güterverkehr

Hinweis: Alle Führer von Fahrzeugen über 3,5 t und nicht wie angenommen über 7,5 t zGG unterliegen auch bei Einsatz im Werkverkehr der Weiterbildungspflicht. In keinem anderen Beruf hat man über Jahrzehnte hinweg auf Weiterbildung verzichtet. Die Aussage „Fahren kann jeder“ war und ist leider immer noch weit verbreitet. Für „Alte Hasen“ gibt es noch den sogenannten „Besitzstand“. Danach kann man angeblich „ohne 95“ jetzt und auch nach dieser Deadline (10.09.2014) Lkw fahren.





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Allerdings haben Kollegen in der EU folgende Erfahrungen gemacht: So wurden sie z. Bsp. Beispiel in Frankreich und Italien wegen Fehlens der Schlüsselzahl 95 im Führerschein erheblich zur Kasse gebeten. Andere Kollegen wurden sogar an der Weiterfahrt gehindert. Und das in einem vereinten Europa.

Es gibt auch die Aussage: Fährt ein Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecke ohne die Schlüsselzahl 95 bzw. ohne Grundqualifikation und/oder Weiterbildung, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Klickt auch: IHK Bayreuth – hier:  Schreiben der EU über die gegenseitige Anerkennung Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Schreiben über Anerkennung

Schreiben der EU

Unbedingt die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen! Ich kann nur jedem empfehlen, sich die 95 im Führerschein eintragen zu lassen. Wer das schon mal gemacht hat, musste feststellen, dass jedes Straßenverkehrsamt anders auf diesen mündlichen Antrag reagiert. Während irgendwo in einem Landkreis die 95 ganz ohne Schulungsnachweise eingetragen wird, ist es anderswo „üblich“, diese nur bis zum 10.09.2014 einzutragen.

Unbedingt darauf achten, dass die „95“ bis zum Führerscheinablauf eingetragen wird!

Fazit

Der Eintrag der 95 bedeutet: „Der Fahrer hat die Qualifikation für seinen Beruf“. Also eine deutliche Aufwertung des Berufes Kraftfahrer und auch des ausübenden Berufskraftfahrers selbst.

Diese fünf Module werden bei den Straßenverkehrsämter zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 benötigt:

Prüfung ablegen

Modul 1:

Eco-Training

Modul 2:

(Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr

Modul 3:

Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Modul 4:

Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi

Modul 5:

Ladungssicherung + Spezialmodul 5: Tank und Silo

Spezialmodul:

Entsorgung

Ob nun ein, zwei oder nur alle fünf Module (+evtl. Spezialmodule) akzeptiert werden ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Sogar in Brüssel ist man sich anscheinend noch nicht übereingekommen.

Sicher ist: Nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung – 5 Module – muss die Eintragung der EU-Schlüsselzahl Nr. 95 durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde in den Führerschein erfolgen. Es ist eine Neuausstellung eines Kartenführerscheins erforderlich.

Die IHK Stuttgart fasst das Thema wie folgt zusammen: Berufskraftfahrer können Schlüsselzahl „95“ vorzeitig eintragen lassen. Berufskraftfahrer mit einer D- oder einer C-Klasse benötigen in der gesamten EU grundsätzlich ab dem 10. September 2013 bzw. 2014 im Führerschein den Eintrag der Schlüsselzahl „95“. In Deutschland gelten für zahlreiche Kraftfahrer Harmonisierungsfristen von bis zu zwei Jahren. Bis zum jeweiligen Verlängerungstermin besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, vorab die Schlüsselzahl im Führerschein eintragen zu lassen.

Fahrten ins Ausland

Wichtig bei Auslandsfahrten

Wer allerdings Schwierigkeiten im Ausland fürchtet, kann den Eintrag auf Antrag vorzeitig vornehmen lassen. In allen Fällen des Besitzstandes nach § 3 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) können bei den zuständigen Führerscheinstellen entsprechende Einträge mit einem vorherigen Weiterbildungsnachweis vorgenommen werden. Allerdings wird dafür die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Führerscheins fällig.

Der Fristablauf für die Schlüsselzahl „95“ erfolgt gemäß dem nach § 5 Abs. 1 BKrFQG für den Abschluss der Weiterbildung maßgeblichen Datum. Hintergrund ist die Befürchtung, dass die Informationen der anderen EU-Mitgliedsstaaten über die deutschen Übergangsfristen nach § 5 BKrFQG sowie der Hinweis seitens der EU-Kommission auf die Anerkennungspflicht in der Kontrollpraxis keine ausreichende Wirkung gehabt hätten. Nicht zuletzt aus diesem Grund empfiehlt die IHK zumindest den Fahrern, die häufiger ins Ausland fahren, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. (Quelle: IHK Stuttgart, Stand Mai 2013)

Die IHK will offensichtlich etwas positiv verändern. Doch leider unterliegt ein Straßenverkehrsamt nicht den Wünschen der IHK.

Gefährliches Spiel mit gefälschten Weiterbildungsbescheinigungen

Die fünf Module kosten insgesamt ca um die 500 Euro. Wer möchte kann auch gefälschte Weiterbildungsbescheinigungen auf Autohöfen für kleines Geld erwerben. Es soll sogar angeblich Fahrschulen geben die alle fünf Module im Hinterzimmer einer Kneipe in zwei Stunden an den Mann bringen. Wer sich für gefälschte Bescheinigungen interessiert, ist hier auf der falschen Seite! Fahrer können mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, wenn man feststellt, dass der Fahrer seine Module nicht ordnungsgemäß erworben hat.

Für die Eintragung der Schlüsselnummer in den Führerschein berechnet die Führerscheinstelle 28,60 Euro. Erfolgt der Eintrag im Zusammenhang mit der Verlängerung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis, fallen darüber hinaus noch 37,50 Euro an Gebühren für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, insgesamt also 66,10 Euro. Muss ein neuer Kartenführerschein wegen der Eintragung des Schlüssels 95 ausgestellt werden, obwohl der Führerschein noch nicht abgelaufen ist, wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,70 Euro für die Ausstellung eines neuen Führerscheins fällig, also gesamt 37,30 Euro. Diese Kosten können je nach Bundesland variieren.




Wer soll das bezahlen?

Der Berufskraftfahrer natürlich selbst! Also: Wir. Bei den bekannten Durchschnittseinkommen unserer Berufsgruppe wirft das natürlich einige Fragen auf. Wenn euer Arbeitgeber die Kosten für euch übernimmt, habt ihr natürlich Glück gehabt. Bei den kleineren Transportunternehmen kann das durchaus anders gehandhabt werden. Den Betroffenen kann ich nur empfehlen, es mit einem Bildungsgutschein über das Arbeitsamt zu versuchen. Wem das gelingt, der entlastet seine Haushaltskasse erheblich.

Siehe hierzu: Bildungsgutschein

Bildungsgutschein

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein

Die Informationen zu Schlüsselzahl 95 und den dazugehörigen Eintrag in den Lkw Führerschein habe ich nach besten
Wissen und Gewissen recherchiert. Allerdings kann ich keine Haftung dafür übernehmen.

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